Seit dem 01.01.2024 ist das e-Rezept verpflichtend eingeführt. Sie müssen uns daher jeweils zu Beginn des Quartals Ihre elektronische Gesundheitskarte in der Praxis vorlegen, damit wir Ihre Rezepte ausstellen können. Durch die erforderliche elektronische persönliche Signierung ist Ihr Rezept aus organisatorischen Gründen erst am nächsten Tag in der Apotheke abrufbar.
Bitte verwenden Sie dieses Formular ausschließlich zur Anforderung von Wiederholungsrezepten.
Andere Anfragen können nicht bearbeitet werden.